Verladeplatz - Schlussdossier Workshopverfahren

Schallschutz Anforderungen Die Bauparzelle befindet sich in der Empfindlichkeitsstufe III. Gemäss LSV müssen in der Mitte der offenen Fenster von lärmempflindlichen Räumen folgende Grenzwerte eingehalten werden: Bei Tag: Wohnräume Lr,t= 65dB Gewerberäume Lr,t= 70dB Fazit: Die Grenzwerte werden bei Tag für Nutzung «Wohnen» und «Gewerbe» eingehalten. Strassenlärm | Tag

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