Verladeplatz - Schlussdossier Workshopverfahren

Geotechnischer Bericht AREAL VERLADEPLATZ: - Unter folgender Annahmen gehen wir davon aus, dass das Projekt hinsichtlich Einbau ins Grundwasser bewilligungsfähig ist: o Lage Mittlerer Grundwasserspiegel (MW): ca. 671 – 672 m ü.M. (ca. 1 m tiefer als gemäss kantonaler Grundwasserkarte) o Lage Grundwasserstauer: ca. 625 m ü. M. o Grundwassermächtigkeit: ca. 46 m o UK 2. UG: 670.2 m ü. M. (keine grössere lokale Vertiefungen oder Pfähle) o Eintauchtiefe 2. UG unter MW: 0.8 – 1.8 m - Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Einbauten unter den MW nur wenn unbedingt notwendig (zb. limitierende Gebäudehöhe) vorzusehen sind. - Für Einbauten unter den MW braucht es eine Ausnahmebewilligung. Diese kann (muss aber nicht) erteilt werden, wenn die 10%- Prozent Regel eingehalten wird (würde sie in diesem Fall) - Anbei verweise ich Sie auf zwei Merkblätter (AWA: Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen, BAFU: Interessensab- wägung bei Einbauten unter den MW) sowie die Anforderungen, die normalerweise an das Ausnahmegesuch gestellt werden. - Versickerung: Der Untergrund ist voraussichtlich gut durchlässig. Versickerungsanlagen müssen einen Mindestabstand von 1 m auf den 10-jährigen Grundwasserhochstand (HW10) aufweisen, bei hochliegendem Grundwasserspiegel reicht der Abstand von 1 m auf den 1-jährigen Hochwasserstand (HW1). In vorliegendem Fall sind folgende Koten relevant: - MW: ca. 671 – 672 m ü. M. - HW10: ca. 672 - 673 m ü. M. - HW1: ca. 671.5 – 672.5 m ü. M. - Terrain gewachsen: ca. 673.5 – 676 m ü. M. (gemäss Schnitt) - à Versickerungsanlagen sind möglich. Die Unterkante von 672.5 – 673.5 m ü. M ist nicht zu unterschreiten. Platzwasser darf nur oberflächlich in Mulden versickert werden. Dachwasser von nicht begehbaren Dachflächen darf auch in unterirdischen Versickerungsanlagen (Versickerungsschacht, Versickerungsstrang) versickert werden. - Für die Baueingabe muss ein Regenwasserentsorgungskonzept erstellt werden. In diesem wird aufgrund des berechneten Regenanfalls definiert, wohin das anfallende Regenabwasser von den Flächen geht, auch in Abhängigkeit von Platzbedarf und Umgebungsgestaltung. Grundsätzlich ist eine Grundwassernutzung möglich. Zu beachten bei der Standortwahl von Entnahme und Rückgabe sind jedoch umliegende Nutzungen (v.a. Emmi mit 1300 l/min), damit diese nicht negativ beeinflusst werden. Werner und Partner AG Burgdorf Stellungnahme

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